Testamentsvollstreckungen

Sicherlich jeder Mensch macht in seinem Leben ein – oder mehrere Male die ernüchternde Erfahrung, dass Teile seines Besitzes, welche er andern Personen überlassen hat, nicht so behandelt werden, wie er sich dies wünscht.
Immerhin: Zu Lebzeiten hat man hier noch in begrenztem Maße die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen.
 
Diese Möglichkeit ist nach dem Tod nur noch auf eine Weise gegeben:
Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers.
 
Welch ganz besonderen Wert sollte man also darauf legen, eine Person testamentarisch als Testamentsvollstrecker zu benennen, welcher man vertraut, mit dem Nachlass nach dem eigenen Tode so zu verfahren, wie man dies zu Lebzeiten bestimmte.
Umso wichtiger ist dies, als dass durch das Nachlassgericht keine Kontrolle des Testamentsvollstreckers stattfindet.
 
Ich bin für verschiedene Nachlassgerichte seit ca. 20 Jahren tätig und biete die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker auch Privatpersonen an.
 
Sie haben dadurch die Möglichkeit, mich kennen zu lernen und meine Vertrauenswürdigkeit zu prüfen.

 

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